Ab August dürfen Heizöltankanlagen mit einem Gesamtvolumen über 1000 Liter auch bei der oberirdischen Lagerung nur von Fachbetrieben nach Wasserrecht errichtet und instandgesetzt werden. Die Anerkennung als Fachbetrieb wird durch Sachverständigen Organisationen oder Güte- und Überwachungsgesellschaften erteilt.
Die AwSV beschreibt zusammen mit der TRwS 791 den Stand der Technik sowohl für bestehende als auch Neu Anlagen. Mehr erfahren Sie hier
Zusammen mit unseren Partnern im Handel bieten wir Informationsveranstaltungen zu den aktuellen Vorschriften und Produkten an.